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BTN-Fan-Challenge!

Hier kommt das Gewinner-Video unserer "Berlin - Tag & Nacht" Instagram-Fan-Challenge!

"Berlin - Tag & Nacht" - Fan Theresa mit ihrer Idee zu einer Geschichte über Paula & Rick!

700.000 Follower auf Instagram! 

Das will gefeiert werden! Wir bedanken uns bei allen Fans für 700.000 Follower auf dem "Berlin - Tag & Nacht" Instagram-Kanal! 

Du wolltest schon immer bei „Berlin – Tag & Nacht“ Regie führen?! Dann kommt hier deine Chance! Überlege dir eine zweiminütige Geschichte mit zwei deiner BTN-Lieblinge und sende deine Idee an mystory@filmpool.de 

Die beste Story wird dann von den entsprechenden BTN-Darstellern umgesetzt und auf dem „Berlin – Tag & Nacht“ Instagram Kanal ausgestrahlt!

Außerdem wird dein Instagram-Account/ dein Name auf unserem Kanal genannt/ verlinkt! 

Teilnahmebedingungen „BTN-Fan-Challenge“ (nachfolgend „Aktion“ genannt) 

Allgemeines 

Wenn bei bestimmten Begriffen nur die männliche Form gewählt wurde, so geschieht dies nur aus Gründen der Lesbarkeit und umfasst alle Geschlechter.

1. Die Aktion 

Die Aktion ist ein Angebot der RTL2 Fernsehen GmbH & Co KG (RTLZWEI), Lil-Dagover-Ring 1, 82031 Grünwald in Zusammenarbeit mit der ausführenden Produktionsfirma filmpool entertainment GmbH, Kalscheurener Str. 91, 50354 Hürth (nachfolgend „filmpool“ genannt).

Bei der Aktion werden Teilnehmer aufgefordert, eine Geschichte/ ein Drehbuch über zwei BTN-Darsteller des aktuellen Casts zu schreiben und einzusenden. Aus den Einsendungen werden von RTLZWEI und/ oder filmpool Geschichten/ Drehbücher redaktionell in freiem Ermessen ausgewählt und gegebenenfalls redaktionell angepasst, von den Darstellern umgesetzt und auf dem BTN Instagram-Account veröffentlicht. 

2. Zeiten und Fristen

 Die Aktion startet am 16.09.2020 um 00:00 Uhr. Der Teilnahmeschluss ist am 30.09.2020 um 23:59 Uhr

3. Teilnahmebedingungen 

Zur Teilnahme an der Aktion sind ausschließlich natürliche Personen berechtigt, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben oder die Einwilligung ihres/ihrer Erziehungsberechtigten haben. Die Teilnahme setzt das Einsenden eines maximal 40 zeiligen Textes voraus, in dem die Teilnehmer sich eine Geschichte überlegen, die zwei BTN-Darsteller nachspielen könnten. Folgende Daten müssen vom Teilnehmer vollständig vorliegen und zutreffend sein: Vor- und Nachname sowie E-Mail-Adresse und Wohnort.

4. Anforderungen an den Text 

Der Text darf die Länge von 40 Zeilen nicht überschreiten. Der Text muss eigene, vom Teilnehmer ausgedachte Ideen enthalten. Der Inhalt des Textes darf keine Rechte Dritter verletzen (z.B. Urheber- oder Markenrechte), rechtswidrig sein, beleidigenden, vulgären und/oder werbenden Inhalt haben. Der Text darf auch keine politische Botschaft vermitteln. RTLZWEI prüft die eingeschickten Texte auf ihre Vereinbarkeit mit rechtlichen Vorschriften, ist aber nicht zu einer Prüfung verpflichtet.

5. Nutzungsrechte an dem Text

 Mit der Einsendung räumt der Teilnehmer RTLZWEI – unabhängig von der Auswahl für die Geschichte der Aktion „BTN-Fan-Challenge“ – unwiderruflich und unentgeltlich das räumlich, zeitlich und sachlich unbeschränkte sowie ausschließliche Recht ein, seinen Text, insbesondere für die besagte Geschichte zu nutzen und zu verfilmen und dieses Recht auch an Dritte, insbesondere filmpool zu übertragen. Insbesondere überträgt der Teilnehmer das Bearbeitungsrecht.

6. Auswahl der Texte

RTLZWEI prüft den Inhalt der eingesendeten Texte und wählt redaktionell nach freiem Ermessen einen Text/ mehrere Texte für die Geschichte aus. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Auswahl und Veröffentlichung des eingesendeten Textes.

7. Haftung/Freistellung 

RTLZWEI haftet nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Soweit keine vorsätzliche Vertragsverletzung vorliegt, ist die Haftung von RTLZWEI auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Eine weitergehende Haftung von RTLZWEI besteht nicht. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Erfüllungsgehilfen, Mitarbeiter, Vertreter und Organe von RTLZWEI.

Soweit Dritte Ansprüche gegen RTLZWEI geltend machen, stellt der Einsender RTLZWEI auf erstes Anfordern gegenüber allen Ansprüchen (inklusive der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung) frei, sofern er im Falle von Schadensersatzansprüchen nicht darlegen und beweisen kann, dass kein oder nur ein geringerer als der geltend gemachte Schaden entstanden ist.

8. Verstoß gegen Teilnahmebedingungen

Verstößt der Teilnehmer gegen diese Teilnahmebedingungen oder verletzt der eingeschickte Text diese Teilnahmebedingungen oder gesetzliche Regelungen, ist RTLZWEI jederzeit berechtigt, den Teilnehmer von der Aktion auszuschließen.

9. Datenschutz

Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass die von ihm angegebenen Daten ausschließlich zum Zwecke der Durchführung der Aktion durch RTLZWEI und filmpool erhoben, gespeichert und verarbeitet werden. Die Anmeldedaten werden ohne ausdrückliche Zustimmung des Teilnehmers nicht an Dritte weitergegeben. Es gilt die Datenschutzerklärung von RTLZWEI

10. Sonstiges

 RTLZWEI steht es frei, die Aktion nach eigenem Ermessen jederzeit teilweise oder insgesamt einzustellen. Der Teilnehmer hat insbesondere keinen Anspruch auf Veröffentlichung bzw. Nutzung seiner Geschichte/ seines Textes/ seiner umgesetzten Geschichte/ seines umgesetzten Textes. Zudem behält sich RTLZWEI das Recht vor, die Teilnahmebedingungen ohne Vorankündigung und ohne Haftungsübernahme zu ändern, wenn Umstände außerhalb des Kontrollbereichs von RTLZWEI dies erfordern. Sofern eine oder mehrere Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sind oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen soll stattdessen eine Bestimmung treten, die der unwirksamen Bestimmung nahekommt und unter Berücksichtigung der Interessenlage dem wirtschaftlich gewollten Zweck entspricht. Im Falle von Lücken soll diejenige Bestimmung als vereinbart gelten, die die Parteien vereinbart hätten, wäre ihnen die Lücke bewusst gewesen. Es gilt deutsches Recht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.