RTLZWEI Gewinnspiele
Teilnahme und Durchführung von Gewinnspielen (nachfolgend Gewinnspiele) unterliegen folgenden Bestimmungen:
§ 1 Gewinnspiele
RTLZWEI veranstaltet Gewinnspiele mit Kooperationspartnern. Ausschließlich diese stellen die Preise zur Verfügung (nachfolgend: Preissponsor). RTLZWEI präsentiert die Preise ausschließlich für die Preissponsoren in deren Namen. Der Anspruch auf den Preis ist nicht klagbar.
§ 2 Teilnahme
(1) Teilnahmeberechtigt sind volljährige, voll geschäftsfähige Personen. Minderjährige unter 14 Jahren sind von Gewinnspielen, bei denen mehr als 0,14 € pro Anruf bzw. mehr als 0,20 € pro SMS zu zahlen sind, ausgeschlossen und erhalten etwaige Gewinne nicht.
Im Übrigen bedürfen Minderjährige und beschränkt geschäftsfähige Volljährige zur Teilnahme des Einverständnisses ihrer gesetzlichen Vertreter.
(2) Die Teilnahme erfolgt je nach Gewinnspiel per Telefon, SMS, online oder per App. Die Teilnahme per Telefon und/oder SMS ist nur aus der Bundesrepublik Deutschland möglich, wenn nicht Telefon- und/oder Kurzwahlnummern für eine Teilnahme aus dem Ausland ausdrücklich angegeben werden.
(a) Eine Teilnahme per Telefon erfolgt bereits und es fallen Kosten an, wenn der Anrufer eine automatische Bandansage hört (Verbindungsherstellung). Jede Verbindung aus dem Festnetz der Deutschen Telekom AG kostet EUR 0,50. Anrufe, die aus einem Mobilfunknetz geführt werden, unterliegen den allgemeinen Geschäftsbedingungen und Tarifmodellen des jeweiligen Mobilvertragspartners. Die Kosten für die Teilnahme über Mobilfunknetze sind deutlich höher. Wir empfehlen daher für die Teilnahme die Nutzung des deutschen Festnetzes oder SMS.
Es gilt folgendes automatisiertes Verfahren: Per Zufall trifft ein Rechner unter allen Anrufen eine Vorauswahl. Wählt der Rechner einen Anrufer als Teilnehmer, kann der Anrufer seine Antwort unter Angabe von Name, Telefonnummer, Anschrift und etwa sonst im Gewinnspiel geforderten Angaben auf dem Anrufbeantworter hinterlassen. Der Anrufer mit der richtigen Antwort gewinnt. Bei der Gewinnerermittlung werden nur Anrufe mit vollständigen und deutlich zu verstehenden Angaben berücksichtigt. Haben mehrere Anrufer die richtige Lösung angegeben, wird der Gewinner vom Rechner per Zufall ermittelt.
(b) Per SMS nimmt der Teilnehmer teil, wenn die SMS mit der Antwort und den Pflichtangaben unter der im Gewinnspiel angegebenen Kurzwahlnummer zugeht. Die Ermittlung der Gewinner erfolgt wie unter § 2 (2) (a) dargestellt. Jede SMS kostet EUR 0,50.
(c) Die Teilnahme online erfordert, dass der Teilnehmer die Antwort und alle Pflichtangaben im Anmeldeformular ausfüllt und über den Button „Abschicken“ oder in einer E-Mail an die angegebene Email-Adresse sendet. Die Ermittlung der Gewinner erfolgt wie unter § 2 (2) (a) dargestellt.
Der Teilnehmer an einem RTLZWEI-Online-Gewinnspiel muss das Gewinnspielformular persönlich ausfüllen und abschicken. Die Teilnahme über kostenlose oder kostenpflichtige Gewinnspieleintragungsdienste, Bots, Skripte oder Gewinnspielservices, die automatisch oder manuell das Gewinnspielformular ausfüllen und abschicken, ist nicht zulässig.
(d) Die Teilnahme per App erfordert, dass der Teilnehmer die App aus einem unterstützten App-Store herunterlädt und auf seinem mobilen Endgerät installiert. Für die Teilnahme am Gewinnspiel muss sich der Teilnehmer in der App registrieren und anmelden sowie die in der App genannten Voraussetzungen für die Teilnahme an dem jeweiligen Gewinnspiel erfüllen. Die Ermittlung der Gewinner erfolgt auf Basis der in der jeweiligen App genannten Gewinnspielmethodik. Wird die Gewinnspielmethodik in der jeweiligen App nicht genannt, erfolgt die Ermittlung der Gewinner wie unter § 2 (2) (a) dargestellt.
Jeder Teilnehmer darf nur persönlich und entsprechend der Nutzungsbedingungen der App über seinen eigenen RTLZWEI-Account an dem Gewinnspiel teilnehmen. Eine Mehrfachteilnahme ist nicht zulässig. Die Teilnahme über Gewinnspieleintragungsdienste, Bots, Skripte oder Gewinnspielservices ist unzulässig.
(3) Die Teilnahme ist nur innerhalb der im Gewinnspiel genannten Frist möglich. Bei periodischen Gewinnspielen zu TV-Formaten ist die Teilnahme bis zum Schluss des Tages (24:00 Uhr) möglich, der dem unmittelbar nachfolgenden Sendetag vorausgeht (z.B. Sendetag Mittwoch = Fristablauf Dienstag), soweit nicht anders angegeben. Maßgeblich für die Fristwahrung ist jeweils der vollständige Zugang der erforderlichen Daten bei RTLZWEI.
(4) Personenangaben der Teilnehmer müssen wahrheitsgemäß erfolgen.
§ 3 Teilnahmeausschluss
(1) Mitarbeiter von RTLZWEI, des Preissponsors, der beteiligten Produktionsfirmen, der unterstützenden Agenturen und Provider, sowie jeweils deren Familienangehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
(2) Ausgeschlossen ist, wer unwahre Angaben zu seiner Person macht (§ 2 (4)).
(3) Verstößt ein Teilnehmer gegen diese Teilnahmebedingungen oder setzt er unredliche Mittel oder manipulative Verfahren ein, kann RTLZWEI ihn von der Teilnahme ausschließen.
(4) RTLZWEI kann von Personen, die von der Teilnahme ausgeschlossen sind bzw. nachträglich wurden, etwaige Gewinne aberkennen und herausverlangen.
§ 4 Durchführung, Abwicklung
(1) Pro Gewinnspielteilnehmer und Haushalt kann bei einem Gewinnspiel nur ein Gewinn zugeteilt werden. Dies gilt nicht, wenn Mehrfachgewinne ausdrücklich zulässig sind.
(2) RTLZWEI oder der Preissponsor benachrichtigen den Gewinner in der Regel binnen 4 Wochen nach Beendigung des Gewinnspiels schriftlich oder telefonisch.
Kennt RTLZWEI nur die E-Mail-Adresse, wird der Gewinner per E-Mail benachrichtigt. Antwortet der Gewinner nicht binnen 4 Wochen nach deren Versendung auf die E-Mail verfällt der Gewinn ersatzlos und ein neuer Gewinner wird gemäß § 2 (2) (a) ermittelt.
(3) Die Lieferung der Gewinne erfolgt nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland kostenfrei. Eventuell anfallende Zölle und Abgaben oder erhöhter Aufwand für eine Lieferung ins Ausland sind vom Gewinner zu tragen. Leistungsort für die Lieferung des Gewinns ist der Sitz des Preissponsors.
Sachpreise und Gutscheine werden in der Regel binnen 9 Wochen nach der Gewinnbenachrichtigung vom Preissponsor oder dessen Auftragnehmer an die vom Gewinner angegebene Adresse geliefert. Kann die Auslieferung aus vom Gewinner zu vertretenden Gründen nicht stattfinden, trägt der Gewinner die Kosten einer erneuten Anlieferung selbst. Gewinne, die mit „FSK 18“ oder „USK 18“ gekennzeichnet sind, können nur vom Gewinner persönlich unter Vorlage eines von einer Behörde ausgestellten Ausweises mit Foto, der die Meldeadresse des Kunden enthält (z.B. Personalausweis) entgegengenommen werden. Eine Aushändigung an einen Bevollmächtigten oder eine Lieferung an eine Packstation erfolgt nicht.
Erfolgt die Auslieferung des Preises aus vom Gewinner zu vertretenden Gründen nicht binnen vier Monaten nach der Gewinnbenachrichtigung, verfällt der Gewinn ersatzlos. Für Kfz- und Reisepreise können kürzere oder längere Fristen, gelten (siehe § 4 (4) und (5)).
(4) Reisegewinne werden ausschließlich vom Reiseveranstalter abgewickelt, der auch den Reisetermin bestimmt. Telefonische Buchungen erfolgen nicht. Kosten der Anreise/Abreise zum/vom Start/Ziel der Reise und Kosten, die auf der Reise entstehen (z.B. Minibar, Telefon), trägt der Gewinner. Wird die Reise nicht zum Reisetermin angetreten, verfällt der Gewinn, spätestens jedoch ein Jahr nach Zugang der Gewinnbenachrichtigung.
Der im Gewinnspiel angegebene Wert der Reise bezieht sich auf die teuerste Reisezeit. Ein Wertausgleich ist ausgeschlossen, auch wenn die Reise zu einer anderen Reisezeit erfolgt.
(5) Bei Kfz, Motorrädern und ähnlichen Preisen (motorisierte Fahrzeuge) wird dem Gewinner der Händler genannt, der das Fahrzeug aushändigt. Die Überführung des Fahrzeugs hat der Gewinner auf eigene Kosten und eigenes Risiko vorzunehmen. Wird das Fahrzeug aus vom Gewinner zu vertretenden Gründen nicht innerhalb einer durch RTLZWEI oder den Preissponsor gesetzten angemessenen Frist abgeholt, verfällt der Gewinn.
(6) Geldgewinne werden in der Regel binnen 9 Wochen nach der Gewinnbenachrichtigung schuldbefreiend auf das vom Gewinner angegebene Bankkonto überwiesen oder per Verrechnungsscheck an die vom Gewinner angegebene Postadresse übersendet.
(7) Gewinne und Gutscheine sind nicht ersatzweise bar auszahlbar. Kann der Preissponsor den Preis nicht in der ausgelobten Ausführung liefern (z.B. Modell, Farbe), erhält der Gewinner einen gleichwertigen Ersatz oder einen Gutschein, der auf einmal einzulösen ist.
(8) Der Anspruch auf den Gewinn oder einen etwaigen Ersatz ist nicht übertragbar.
(9) Sämtliche Betriebs-, Neben- und Folgekosten der Preise trägt allein der Gewinner.
§ 5 Haftung, Gewährleistung
(1) Etwaige Ansprüche der Gewinner hinsichtlich der Preise sind vorbehaltlich § 5 (2) gegenüber dem Preissponsor geltend zu machen.
(2) RTLZWEI haftet für Schäden, die durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung, bei Störungen der technischen Anlagen oder des Services, durch unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten, Viren oder in sonstiger Weise bei der Teilnahme an dem Gewinnspiel entstehen können, nur, sofern solche Schäden von RTLZWEI oder ihren Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Garantien, Schäden aus der Verletzung solcher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertragsverhältnisses erst ermöglicht und für Schäden durch die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
§ 6 Datenschutzerklärung
RTLZWEI erhebt, speichert und verarbeitet Daten des Teilnehmers gemäß der jeweils geltenden Fassung der RTLZWEI-Datenschutzerklärung.
§ 7 Vorzeitiger Abbruch
RTLZWEI darf Gewinnspiele jederzeit abbrechen oder beenden, wenn aus rechtlichen oder technischen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung nicht mehr gewährleistet ist.
§ 8 Sonstiges
(1) Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
(2) Sollten einzelne dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bedingungen davon unberührt.
(3) Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
BITTE ACHTEN SIE AUF IHR TELEFONIERVERHALTEN! Wir weisen darauf hin, dass es sich bei 0137er Nummern um Sonderrufnummern handelt, für die eigene/höhere Tarife von Ihren Netzbetreibern erhoben werden können. Die Kosten für die Teilnahme über Mobilfunknetze sind deutlich höher als für eine Teilnahme über das deutsche Festnetz oder per SMS.
Stand März 2020